SG Neumühle 1925 e.V.

05.08.2020

Bedürfnisantrag Kurzwaffe

Liebe Schützenfreunde,

bezüglich dem Bedürfnisantrag beim Erwerb/Kauf einer erlaubnispflichtigen Kurzwaffe und dem dazu erforderlichen Nachweis über Schieß-/Trainingszeiten, welche ein Bedürfnis quasi begründen, hier einige wichtige Links/Informationen, die ihr auch auf der Homepage des Oberpfälzer Schützenbundes finden könnt…!

Erstmal die aktuellen Regelungen aufgrund der Schließung/Sperrung von Schützenheimen bzw. Schießständen wegen der Corona-Pandemie und dies betreffend auch die fehlenden Schießzeiten während dieses Zeitraumes…hierzu gibt es eine klare Regelung/Anweisung hinsichtlich der geforderten 12 Monate für Schieß-/Trainingszeiten:

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Zusätzlich zum erforderlichen Bedürfnisantrag ist auch der Nachweis der Schieß-/Trainingszeiten, welche mit dem nachfolgenden Formblatt zu erstellen und zusammen mit dem Bedürfnisantrag vorzulegen sind:

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Viele Grüße und bis bald…!
Wolfgang Sennfelder
Oberschützenmeister
SG Neumühle 1925 e. V.