SG Neumühle 1925 e.V.

Richtlinien

Richtlinien für “RWK Ältestenschießen” der Schützengaue Amberg – Sulzbach-Rosenberg.
Ausgabe 01.01.2012/A

  1. Allgemeines
    1. Diese Richtlinien sind zusammengefasst aus den Beschlüssen vom 05.05.2001 u. 04.05.2002  in Rosenberg, vom 26.04.2003 in Karmensölden, vom 12.01.2007 in Hirschau, sowie aus Aussprachen und Vorschlägen der Teilnehmenden Vereine.
    2. Es gelten die Regeln der Sportordnung des Deutschen Schützenbundes. Für den “RWK Ältestenschießen” gelten zudem noch die Regeln und Klasseneinteilungen der SpO des DSB “Regeln für das Aufgelegtschießen”.
    3. Ausnahmen sind nachfolgend gesondert aufgeführt. Alle Teilnehmer des “Ältesten RWK” unterwerfen sich durch ihre Teilnahme den Regeln dieser Richtlinien.
  2. Veranstalter
    1. Vereine der Schützengaue Amberg-Sulzbach führen den Wettbewerb “RWK Ältestenschießen” durch Eigeninitiative mit dem “Luftgewehr/Luftpistole Aufgelegt” auf Breitensportbasis durch.
    2. Bei Unregelmäßigkeiten oder Streitfällen entscheidet der Turnierleiter (Organisator).
    3. Bei schweren Verstössen entscheidet der Turnierleiter zusammen mit jeweils einem Vertreter von mindestens 4 Teilnehmenden Vereinen unter Ausschluss des Rechtsweges.
  3. Festlegung
    1. Die Mannschaftsmeldungen müssen 6 Tage vor beginn der Runde dem Turnierleiter vorliegen. Die Mannschaftsstärke beträgt bis zu fünf (5) Schützen / Damen aus den Klassen A / B / C / D. Die Mannschaften können mit LG- und LP-Schützen kombiniert werden.  Nach dem ersten Wettkampf können die Mannschaften weder ergänzt noch geändert werden.
    2. Ein Verein kann beliebig viele Mannschaften und auch (oder) bis zu zwei (2) Einzelstarter melden.
    3. Den Zeitpunkt und die Termine für die Wettkämpfe gibt der Turnierleiter vor. Es muss am Ende der Startzeiten mit mindestens der 1 Wettkampfserie begonnen worden sein. Zu spät kommende Schützen können nicht mehr starten (es gibt auch keinen Nachstart). Ein Vorschiessen in Extremfällen bedarf der Genehmigung des Turnierleiters.
    4. Die Wettkampforte werden nach Standkapazität und nach Tauglichkeit für das “Aufgelegtschießen” ausgewählt.
    5. Die vom DSB zugelassenen Auswertemaschinen dürfen verwendet werden.
  4. Mannschaftswertung / Preise
    1. Es erfolgt eine Mannschaftswertung mit Ringen. Die besten drei (3) kommen in die Wertung. Jede Mannschaft erhält eine Erinnerungsurkunde.
    2. Platz 1 erhält einen gestiftetten Wanderpokal für das laufende Jahr. Dieser Wanderpokal wird nach 3 Wettkampfjahren an die Mannschaft mit der höchsten Gesamtringzahl für immer vergeben.
    3. Platz 1 bis 3 erhält einen Erinnerungspokal, diese Pokale und die Urkunden dazu werden abwechselnd von unseren beiden Gauen gesponsert.
  5. Einzelwertung / Preise
    1. Es erfolgt eine Einzelwertung mit Ringen getrennt in den Seniorenklassen A / B / C. Bei genügender Beteiligung auch in einer Klasse D ( 76 Jahre und älter)
    2. Es erfolgt eine Einzelwertung mit Blattl’n getrennt in den Seniorenklassen A / B / C. Bei genügender Beteiligung auch in einer Klasse D ( 76 Jahre und älter). Die LP Plattl werden durch 3,o geteilt.
    3. Es erfolgt eine Gesamtwertung mit Ringen aller Teilnehmenden Damen.
      Platz 1 bis 3 erhält eine Erinnerungsgabe
      Platz 1 bis 5 erhält eine Siegerurkunde.
    4. Wer ohne triftigen Grund unentschuldigt der Siegerehrung fernbleibt hat keinen Anspruch auf die Erinnerungsgabe, diese geht auf den nächsten Preisträger in der Rangfolge über.
  6. Teilnahme
    1. Teilnahmeberechtigt sind alle Vereine aus den Schützengauen Amberg und Sulzbach mit ihren Schützen die im 56 Lebensjahr und älter sind und über den Verein für den sie Starten beim OSB gemeldet sind.
    2. Mannschaften die mit weniger als drei (3) Schützen zum Wettkampf antreten werden mit ihrem Gesamtergebnis gewertet.
    3. Schützen der A/B Klasse welche den Hocker o.L. beanspruchen, haben dies mit einem GdB von mindest 20% des Versorgungsamtes (ZBFS) und einem Eintrag im Schützenausweis zu bekunden.
  7. Wettkämpfe / Schußzahl
    1. Die Wettkämpfe sollen sechs (6) Durchgänge nicht überschreiten.
    2. Jeder Schütze hat 30 Schuß Wertung, plus Probeschüsse in 45 Minuten auf durchlaufend nummerierten Scheiben oder Scheibenstreifen zu Schiessen.
    3. Ein Rottenmäßiges Starten wird durchgeführt werden.
  8. Aufgaben Gastgeber
    1. Gastgebende Vereine sind für die Bereitstellung der Aufsichten und für die Auswertung zuständig.
  9. Startgebühr
    1. Die Startgebühr je Teilnehmer/Jahr ist am 1 Wettkampftag zu entrichten. Mit der Startgebühr bestreitet der Turnierleiter die anfallenden Kosten des Wettbewerbs.
  10. Siegerehrung
    1. Für die Durchführung der Siegerehrung ist der Turnierleiter verantwortlich.
    2. Als Ausrichter der Siegerehrung können sich die Teilnehmenden Vereine bewerben.

Diese Zusammenfassung aller Beschlüsse und Absprachen ist ab Dezember 2013 gültig.

Waldemar Pirner, Turnierleiter.